Das Wichtigste im Überblick

  • Das generelle Rauchverbot in der Gastronomie ist mit 1. November 2019 in Kraft getreten.
  • Rauchen ist an allen öffentlichen Orten verboten, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder konsumiert werden.
  • Shishas und E-Zigaretten sind ebenfalls im Verbot eingeschlossen.
  • Auf Freiflächen (z.B. in Gastgärten) ist das Rauchen nicht verboten. (Quelle: usp.gv.at)
  • Doppelt so viele Winterschanigärten wie in der Vorsaison wurden bereits angemeldet.
  • 24,3 Prozent der Österreicher rauchen täglich (Stand: 2015). Österreich sei somit „das einzige OECD-Land, in dem der Anteil der Raucher (im Vergleich zu den 70er Jahren, Anm.) zunimmt“. Der OECD-Schnitt liegt bei 18 Prozent. (Quelle: diepresse.com)

Konsequenzen

Zweifelsohne stellt das generelle Rauchverbot in der Gastronomie für einige Betriebe ein großes Problem dar. Besonders Shisha-Bars trifft es hart – manche mussten sogar schon ihre Tore schließen (Quelle: derstandard.at). Auch andere etablierte Gastronomiebetriebe beklagen schon jetzt Umsatzeinbuße von 10 bis 20% (Quelle: derstandard.at). Aber was können Sie als Gastronom dagegen tun?

Sonnenschirme als Lösung

Ist das Rauchen innerhalb geschlossenen Räumlichkeiten verboten, gibt es für Gastronomiebetriebe nur eine einzige sinnvolle Alternative: Gastgärten. Denn diese bleiben durch eine Ausnahmeregelung vom Rauchverbot weiterhin verschont. Besonders beliebt sind deshalb derzeit Winterschanigärten: Bis jetzt gibt es bereits doppelt so viele Anmeldungen gegenüber der Vorsaison (Quelle: derstandard.at). Informationen zur Anmeldung finden Sie am Ende der Seite.

Damit Ihre Gäste vor Regen und Kälte geschützt bleiben und ungestört rauchen können, empfehlen sich hier Sonnenschirme mit Heizstrahlern – optional auch mit Windschutz. Achtung: Die Freifläche muss als solche erkennbar sein, rechtliche Absicherung ist hier das oberste Gebot.

Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage machen Sonnenschirme also im Winter mehr Sinn als je zuvor, als netter Nebeneffekt sind Lieferzeiten auch um einiges kürzer als im Sommer. Auch wenn nicht jeder Wirt in gleicher Form vom Rauchverbot getroffen wird empfehlen wir: Ungeachtet ob es ein Rauchverbot in welcher Form auch immer gibt oder nicht, wer zukunftsorientiert handelt behält die Oberhand. Das gilt besonders in Zeiten, in denen Hitzetage zum Alltag werden (Quelle: derstandard.at) und sich Gesetze ständig ändern. Einige unserer Kunden haben bereits in die Zukunft investiert und die Ergebnisse können sich mehr als sehen lassen:

Seien Sie auf der sicheren Seite


Das Rauchverbot ist am 1. November 2019 in Kraft getreten, das heißt aber nicht, dass Sie tatenlos zusehen müssen. Wir beraten Sie gerne und unverbindlich, damit Ihr Betrieb einzigartig bleibt.